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Aktuelles

30.09.2022 | Hamburgs neue Grundsteuer

Informationsveranstaltung mit Finanzsenator Andreas Dressel

Jürgen Kanehl

Ab 2025 setzt Hamburg bei der Grundsteuer auf das sogenannte „Wohnlagemodell“. Dabei wird die Grundsteuer für Wohngebäude vorrangig anhand der Grundstücksgröße, der Gebäudefläche und der Wohnlage des Grundstücks ermittelt. Damit wird sie der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt besser gerecht: Die neue Grundsteuer ist fair für Alle.

Auch wenn die neue Grundsteuer erst in drei Jahren erstmals erhoben wird, müssen Eigentümerinnen und Eigentümer bereits jetzt aktiv werden. Bis zum 31. Oktober 2022 müssen sie eine Feststellungserklärung zu den Grundsteuerwerten beim Finanzamt abgeben – beispielsweise unter Angabe der Grundstücksgröße, der Wohn- und Nutzflächen der aufstehenden Gebäude sowie der jeweiligen Anteile der Eigentümer:innen.

Welche Neuerungen ergeben sich durch die neue Grundsteuer? Wie funktioniert das „Wohnlagemodell“? Und was müssen Eigentümer:innen und Mieter:innen beachten? Hierüber wird Finanzsenator Andreas Dressel vor Ort informieren und Fragen beantworten. Weitere Informationen zur neuen Grundsteuer finden sich auch unter www.grundsteuer-hamburg.de.